In den größeren Städten gibt es zahlreiche Treffpunkte von Drogenhändlern und -konsumenten, Obdachlosen und Punks. Die Erscheinungsformen dieser offenen Szenen sind vielfältig, nach Existenz und Umfang aber nicht zu leugnende Phänomene, welche nicht selten Unsicherheitsgefühle und soziale Konflikte heraufbeschwören. Thorsten Finger zeigt auf, dass nicht zuletzt deshalb vermehrt sicherheitspolitische Konzepte entwickelt und praktiziert werden, um Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung in den Städten wiederherzustellen. Finger weist hierbei u. a. auf eine Wiederbelebung der öffentlichen Ordnung hin, entlarvt jedoch zugleich den Rückgriff auf dieses Schutzgut als rechtstaatlich bedenklich. Überhaupt ordnet er nach einer eingehenden Analyse der bislang ergriffenen ordnungsrechtlichen Maßnahmen die Bewahrung der urbanen Ordnung weniger dem Gefahrenabwehrrecht als vielmehr dem Aufgabenkreis kommunaler Selbstverwaltung zu. Vor diesem Hintergrund wird untersucht, inwiefern offenen Szenen mittels Einrichtungs- und Sondernutzungssatzungen Einhalt geboten werden kann. Auch insofern gelangt Finger allerdings zu dem Schluss, dass die Gemeinden de lege lata nur in bescheidenem Umfang auf die geschilderte Problemlage reagieren können. Er befürwortet daher im Ergebnis den Erlass einer speziellen Satzungsermächtigung.
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