"Geistiges Eigentum und Innovation" bildet den ersten Band des Projekts "Innovationsrecht". Das Projekt zielt auf eine systematische, trans- und interdisziplinäre Untersuchung des bestehenden Rechts hinsichtlich seiner förderlichen oder hemmenden Einflüsse auf technologische Innovationsprozesse und soll Ansatzpunkte für seine Weiterentwicklung aufzeigen. Damit sollen die Fragen nach der Rolle des Rechts für die gesellschaftliche Innovationsfähigkeit aufgegriffen und der Dialog mit den weiter entwickelten Innovationsforschungen anderer Disziplinen gefördert werden.Die Autoren wenden sich dem Recht des Geistigen Eigentums zu, rekonstruieren kritisch dessen Grundkonzept und befragen es auf seine Anpassungsfähigkeit wie -notwendigkeit angesichts der tatsächlichen Veränderungen. Nach der Einordnung des geistigen Eigentums als Referenzbereich rechtswissenschaftlicher Innovationsforschung wird zunächst grundsätzlich untersucht, unter welchen Bedingungen und in welcher Ausgestaltung der Schutz Geistigen Eigentums ein tauglicher Innovationsmotor ist. Nach der Analyse des rechtlichen Rahmens durch internationales und Verfassungsrecht folgen Querschnittsbetrachtungen, in denen die neuen, übergreifenden Entwicklungen zunehmend vernetzter Forschungs- und Produktionsstrukturen (v. a. Unternehmensnetzwerke, Creative Commons) auf ihre Innovationsbedingungen und die Folgen für das Recht untersucht und theoretisch reflektiert werden. Die im Patentrecht herzustellende Balance von Anschluss- und Ausschlussfähigkeit wird bereichsspezifisch für die innovativen Schlüsselsektoren Biotechnologie und Software-Entwicklung untersucht und die Rolle des Urheberrechts für technische Innovationen und den Zugang zu Informationen analysiert. Schließlich wird danach gefragt, inwiefern pre- oder post-grant öffentliche Ziele jenseits der Innovation selbst in das Rechtsregime des Geistigen Eigentums integriert werden oder werden sollten.
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