Nationale Vergabestellen machen die Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen neben der rein fachlichen Eignung häufig von der Erfüllung zusätzlicher "politischer" Kriterien abhängig. Verlangt wird beispielsweise die Beachtung grundlegender Sozialvorschriften sowie Umwelt- oder Menschenrechtsstandards bei der Produktion. Da sich aus dieser Praxis Barrieren für ausländische Unternehmen im Vergabeverfahren ergeben können, stellt sich die Frage ihrer Vereinbarkeit mit dem WTO-Recht, insbesondere mit dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen.Der Autor zeigt die welthandelsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen "politischer Auftragsvergabe" auf. Er begreift die Problematik als vergaberechtliche Variante des Zielkonflikts zwischen handelsbezogenen und "handelsfremden" Belangen, der das gesamte WTO-Recht durchzieht. Im ersten Teil gewinnt der Verfasser aus Überlegungen u. a. zu Struktur, Funktion und Legitimität der WTO Argumente für die Lösung derartiger Zielkonflikte. Mit dem zweiten Teil schließt sich eine ausführliche Untersuchung der Vorschriften des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen an. Im dritten Teil befasst sich Jens-Christian Gaedtke mit den gegenwärtigen vergaberechtlichen WTO-Reforminitiativen. Er kommt zu dem Schluss, dass das geltende WTO-Recht den Mitgliedstaaten bei handelsfreundlicher Ausgestaltung ihrer Vorschriften durchaus einen gewissen Spielraum zur Verfolgung politischer Ziele bei der Auftragsvergabe einräumt.
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