Die Freiheit des Subjekts als Ziel der Rechtsordnung ist zunächst immer Freiheit des einzelnen von Fremdbestimmung. Zugleich bedarf sie dabei aber stets der Organisation, um wirklich werden zu können - der Organisation von Herrschaft, die ihrerseits gleichfalls den Ausgang nur in der gleichen Freiheit der einzelnen suchen kann. In der abendländischen Geistesgeschichte steht individuelle Freiheit so am Anfang wie am Ende der Frage nach der Legitimation von Recht. Der demokratische Rechtsstaat versucht, das daraus resultierende Spannungsverhältnis zwischen der Freiheit des einzelnen und dem Mehrheitsprinzip auszugleichen.Beide Pole in ein Verhältnis zu setzen, war von Anfang an auch ein Anliegen Ernst-Wolfgang Böckenfördes. Ihm zu Ehren haben aus Anlaß seines 75. Geburtstages seine Schülerinnen und Schüler auf einem Symposium das schwierige Verhältnis zwischen Freiheit des Subjekts und Organisation von Herrschaft mit Ernst-Wolfgang Böckenförde diskutiert. Die Schriftfassungen der dort diskutierten Vorträge haben Eingang in dieses Beiheft gefunden.
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