Maria Anna Rea-Frauchiger untersucht die Frage, ob man den amerikanischen Rechtsrealismus, wie er von Llewellyn, Frank und Moore vertreten wird, als Rechtsphilosophie bezeichnen kann, oder ob es fruchtbarer wäre, ihn als Methode zur Erforschung des Rechts zu interpretieren. Den Ausgangspunkt bildet eine Einführung in die Rechtstheorien und Biographien der genannten Wissenschaftler. Daneben umfasst die Arbeit eine kurze Darstellung des geschichtlichen, rechtlichen und philosophischen Hintergrunds und bietet Einblicke in das System des Common Law. Abgerundet wird das Bild durch eine partielle Bestandsaufnahme der Bedeutung der Theorien in Vergangenheit und Gegenwart. Auf diesen Grundlagen kommt die Verfasserin zu dem Schluss, dass der Rechtsrealismus - sofern man die in ihren Schwerpunkten durchaus verschiedenen Theorien überhaupt unter diesem Titel zusammenfassen will - über eine "reine Rechtsmethode" hinausgeht. Trotz seiner Bedeutung und trotz des vorhandenen Ausbaupotentials lässt er aber zu viele Fragen offen, um als in sich geschlossene Rechtsphilosophie gelten zu können.
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