Am hochaktuellen, politisch sehr umstrittenen Beispiel des Klonens von Menschen untersucht Anne Wolf die staatliche Steuerung der Biotechnologie. Zwischen direkter/indirekter Steuerung differenzierend, stellt sie die hierfür geltenden nationalen, europäischen und internationalen Regelungen dar und zeigt die dem Forschungsfortschritt geschuldeten Defizite auf. Nach einem Überblick über das System mehrpoliger Verfassungsrechtsverhältnisse wird auf dieser Basis der Steuerungsrahmen für den Regelungsgegenstand des Klonens von Menschen ermittelt. Im Unterschied zur gegenwärtigen Rechtslage in Deutschland unterscheidet die Autorin zwischen reproduktivem und therapeutischem Klonen. In der mehrpoligen Verhältnismäßigkeitsprüfung bringt sie die tangierten Interessen in ein Rangverhältnis. Anne Wolf erstellt einen Regelungsrahmen für das Klonen von Menschen, dessen Eckpunkte das effektive Verbot des reproduktiven Klonens sowie die Erlaubnis des therapeutischen Klonens markieren. Hierauf basierend, skizziert sie einen Entwurf für den Regelungsbereich des Klonens von Menschen.
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