Mit dieser Studie liegt erstmals eine systematische europäische Verfassungstheorie mit einer "konstitutionalistischen" Integrationstheorie vor, die mit einer neuen Legitimationstheorie verbunden wird. Anne Peters zeigt, daß grundlegende europäische Normen das materielle Verfassungsrecht der EG/EU bilden. Die Institution der Verfassung ist vom Staat ablösbar, weil die - von der Verfassung zu verrechtlichende - Hoheitsausübung durch den Staat nicht (mehr) kategorial verschieden von der Hoheitsausübung durch die EG/EU ist. Die europäische Verfassung entwickelt sich kontinuierlich in einem pluralen und mehrseitigen Prozeß weiter, in dem die Bürgerbeteiligung verbessert werden muß. Im Hinblick auf die Legitimität der europäischen Verfassung erweisen sich die gängigen Legitimationsstrategien, insbesondere die Theorie der doppelten Legitimation der europäischen Verfassung, als kritikwürdig. Das neue Modell der Legitimation durch Bewährung integriert die konstitutionelle Unwissenheit als zentrales Element und legt eine weiterhin reformistische Verfassungsentwicklung und den Verzicht auf eine Finalitätsdiskussion nahe. Das existierende demokratische Defizit der EG/EU ist durch institutionelle Reformen behebbar, weil diesbezüglich keine unüberwindrlichen metarechtlichen Hindernisse bestehen. Die aufscheinende europäische Perspektive ist eine teilparlamentarisierte Verhandlungsdemokratie.
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