Im indivuellen Recht konzentriert sich begrifflich die Stellung des einzelnen in der Gemeinschaft. Gegenstand der Untersuchung ist ein Strukturvergleich der Antworten, die das deutsche Recht und das Gemeinschaftsrecht bieten.Die Darstellung der Voraussetzungen individueller Rechte mißt - ausgehend vom deutschen subjektiv-öffentlichen Recht - der rechtstechnischen Ermittlung von Rechten als Positionen und Relationen besonderes Gewicht bei. Dies wurde bisher vernachlässigt; insoweit schließt Michael Reiling eine Lücke. Weiterhin untersucht er die Beziehung individueller Rechte zu ihrer prozessualen Umgebung. Neben dem Primärrechtsschutz skizziert er weitere prägende Elemente anhand des jeweiligen Haftungsregimes. Der Strukturvergleich zeigt, daß trotz des nachzuweisenden Konvergenzpotentials ein wesentlicher Unterschied bleibt. Dieser besteht in der aus deutscher Perspektive grundsätzlich objektivrechtlichen Strukturierung aggregierter Interessen.
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