Mit der Niederlassung der niederländischen Apothekenkette »DocMorris« im deutschen Bundesgebiet im Jahre 2006 wurde das Fremd- und Mehrbesitzverbot für Apotheker erneut Diskussionsgegenstand. Der EuGH hat sich mittlerweile überraschend für die gemeinschaftsrechtliche Konformität des Fremd- und Mehrbesitzverbotes ausgesprochen. Wenngleich mit dieser Entscheidung die europarechtliche Zulässigkeit des Fremd- und Mehrbesitzverbotes geklärt ist, stellt sich die Frage, ob aus nationaler Perspektive ein Festhalten am althergebrachten Berufsbild des »Apothekers in seiner Apotheke« gerechtfertigt ist.Lara M. Povel untersucht das Fremd- und Mehrbesitzverbot am Maßstab des Grundgesetzes und zeigt auf, dass wegen der veränderten tatsächlichen Gegebenheiten eine Novellierung des Apothekenbetriebsrechts aus nationaler Sicht längst überfällig ist. Zwar verfolgt das Fremd- und Mehrbesitzverbot primär den Schutz der öffentlichen Gesundheit und damit einen legitimen Zweck. Es ist zur Erreichung dieses Ziels indes nicht erforderlich und somit verfassungswidrig. Der Gesundheitsschutz kann ebenso effektiv durch die Schaffung eines »qualifizierten Fremdbesitzes« erreicht werden.
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