Vor dem Hintergrund wachsender Komplexität staatlicher Aufgaben und der hierbei zu bewältigenden Sachverhalte gewinnen zunehmend solche Handlungsinstrumente an Bedeutung, deren Wirkmechanismus auf der Basis eines gleichberechtigten Nebeneinanders zwischen Staat und Wirtschaft beruht. Dies gilt vor allem für die Verwendung informeller Absprachen, die keiner expliziten rechtlichen Regelung unterliegen und sich scheinbar nicht in das gängige System der staatlichen Handlungsformen einordnen lassen. Auch die dieser Arbeit zu Grunde liegende Vereinbarung zwischen Bundesregierung und dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller über die kurzfristige Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist diesem Problemkreis zuzuordnen: Im Jahre 2001 konnte ein fertiger Gesetzesentwurf, der die Gewährung umfangreicher Rabatte der pharmazeutischen Industrie auf eine Vielzahl verschreibungspflichtiger Arzneimittel vorsah, durch eine Zahlung der Unternehmen in Höhe von 400 Mio. DM zugunsten der GKV abgewendet werden.Vor diesem Hintergrund geht Christian Rybak der Frage nach der grundsätzlichen rechtlichen Qualifikation derartiger Handlungsweisen nach und untersucht, welche Eigenschaften ihnen innewohnen und wie sie zu den bisher bekannten Instrumenten staatlichen Handelns abzugrenzen sind. Diese Überlegungen dienen wiederum dazu, die als Ausgangspunkt der Arbeit dienende Absprache auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu beurteilen. Dabei sollen nicht nur die Besonderheiten des konkreten Falles herausgestellt werden. Vielmehr wird der Versuch unternommen, die informelle Absprache als Handlungsform rechtlich zu erfassen und sie allgemein auf ihre Vereinbarkeit mit geltendem Recht zu prüfen, um letztendlich grundlegende Rechtmäßigkeitskriterien festlegen zu können.
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