Sozialstandards sind ein wesentlicher Bestandteil geltenden Völkerrechts. Vereinte Nationen, Internationale Arbeitsorganisation und Europarat haben dazu beigetragen, dass im Rahmen des allgemeinen Menschenrechtsschutzes und des Fremdenrechts sowie auch in spezifisch sozialrechtlichen Konventionen länderübergreifend bindende Mindeststandards definiert wurden. Allerdings war man über lange Zeit davon ausgegangen, diese Normierungen seien im Gegensatz zu bürgerlichen und politischen Rechten nicht durchsetzbar und damit rechtlich ohne Bedeutung.Die Analyse der Spruchpraxis der internationalen Sachverständigenausschüsse wie auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zeigt aber, in welch vielfältiger Weise internationale Sozialstandards als rechtlicher Maßstab zur Beurteilung sozialpolitischer Reformen wie auch als Grundlage für Einzelentscheidungen herangezogen werden können.
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