Fato? Özdemir widmet sich der Frage, ob die durch das BVerwG geprägte Abwägungsdogmatik durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau 2004) einen Paradigmenwechsel erfahren hat. Die Arbeit beginnt nach einer prägnanten Einführung in die Fragestellung zunächst mit den Grundlagen des bauplanerischen Abwägungsgebots. Im Vordergrund steht hierbei die vom BVerwG entwickelte Abwägungsfehlerlehre. Im Ergebnis plädiert die Autorin für den Verzicht auf die Unterscheidung zwischen Abwägungsvorgang und Abwägungsergebnis. Anschließend widmet sie sich den Planerhaltungsvorschriften des EAG Bau. Untersucht wird das Verhältnis der §§ 1 Abs. 7 und 2 Abs. 3 untereinander sowie das Verhältnis beider Regelungen zu § 214. Unter kritischer Berücksichtigung der in der Literatur vorgeschlagenen Ansätze entwickelt die Autorin hierbei eine eigene Konzeption im Umgang mit den neuen Regelungen des EAG Bau. Die Arbeit schließt mit Vorschlägen zur Modifikation der Terminologie.
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