In der europaweit gefuhrten Diskussion uber Verfahren des kollektiven Rechtsschutzes rucken anstelle der Sammelklagen zunehmend Instrumente der einvernehmlichen Streitbeilegung in den Mittelpunkt. Anstatt auf Anspruchsprufung und Urteil sind Gruppenvergleichsverfahren ausschliesslich auf den Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs unter den zahlreichen Parteien ausgerichtet. Matthis Peter untersucht aus vergleichender Perspektive die Funktionsweise und die Wirksamkeit ausgewahlter Gruppenvergleichsverfahren in den USA, den Niederlanden und Deutschland. Auf Basis der Landerberichte diskutiert er mit Blick auf einen schweizerischen Gesetzesentwurf einige Kernprobleme dieses relativ neuartigen Verfahrensansatzes.
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