Die Rechtsprechung hat sich zur Bewältigung von Fällen mittelbar verursachter Schädigungen das Instrument der Verkehrspflichten geschaffen. Die tatsächliche Bedeutung derartiger Schädigungen und damit das praktische Bedürfnis nach einem solchen Instrument sind nicht zu bestreiten. Dennoch spricht die Wissenschaft ganz überwiegend der Verkehrspflichtenjudikatur nach wie vor die Legitimität ab: Diese Rechtsprechung sei weder mit der Dogmatik des § 823 BGB noch mit den historischen Wurzeln unserer Rechtsordnung zu vereinbaren.Laurenz Voss verteidigt die Rechtsprechung gegen diese beiden Argumente. Im ersten Teil widmet er sich der dogmatischen Legitimierung der Verkehrspflichten. Auf der Grundlage einer systematisch-teleologischen Auslegung des § 823 BGB entwickelt er einen Ansatz, nach dem die Verkehrspflichtenjudikatur mit der gesetzgeberischen Konzeption des § 823 BGB im Einklang stehen. Im zweiten Teil setzt er sich mit dem historischen Argument auseinander. Voss weist nach, dass sich bereits die römischen Juristen der Zurechnungskonzepte bedienten, mit Hilfe derer auch heute mittelbare Schädigungsfälle bewältigt werden.
Just click on START button on Telegram Bot