Eigenschaften sind, die ihnen im Vergleich mit anderen Normen der Rechtsordnung zukommen. Drittens werden die Anwendungsbedingungen von Prinzipien und Regeln untersucht. Einerseits soll bewiesen werden, dass die Prinzipien nicht nur Werte explizieren, sondern mittelbar auch bestimmte Arten von Verhalten; andererseits wird der Nachweis erbracht, dass die Einführung von Verhaltensweisen durch Regeln auch Gegenstand der Abwägung sein kann. Vorgeschlagen wird ein Modell der Erklärung der Normarten, das über die Einfügung einer strukturierten Abwägung in den Anwendungsprozess hinaus noch materiale Gerechtigkeitskriterien in die Argumentation aufnimmt. Dies geschieht vermittels der analytischen Rekonstruktion der konkreten Verwendung der normativen Postulate, besonders des Postulats der Zumutbarkeit und der Verhältnismäßigkeit.Während die Rechtslehre tatsächlich im allgemeinen von der Auslegung der Regeln und der Anwendung der Prinzipien ausgeht, wird diese Unterscheidung in der vorliegenden Arbeit kritisiert. Es wird der Versuch unternommen, Abwägungsfähigkeit auch der Regeln nachzuweisen. Während die Rechtslehre behauptet, dass ein Normtext aufgrund einer Entscheidung zwischen sich wechselseitig ausschließenden Optionen entweder eine Regel oder ein Prinzip ist, werden im nachfolgenden Forschungsvorhaben inkludierende Alternativen zwischen den manchmal aus einem einzigen Normtext hervorgebrachten Spezies vertreten. Während sich die Rechtslehre auf die Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit mal als Prinzipien, mal als Regeln bezieht, kritisiert der Autor diese Konzeptionen und schlägt in Vertiefung einer älteren Arbeit eine neue Kategorie vor.
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