Bei der Arrogation handelt es sich um ein aus archaischer Zeit stammendes Institut des romischen Rechts, welches durch Volksgesetz einen freien Mann in eine fremde Verwandtschaftsgruppe eingliedert und ihn der personenrechtlichen Gewalt eines anderen unterordnet. In klassischer Zeit wird die Arrogation als ein Sonderfall der Adoption wahrgenommen. Anna Margarete Seelentag geht von dem Gedanken aus, dass das Recht der Arrogation in besonderer Weise durch das Zusammenspiel der Rechtsschichten des ius pontificium und des ius civile gekennzeichnet ist. Dies wird anhand ausgewahlter Arrogationskonstellationen, u.a. der Freigelassenenarrogation, der Unmundigenarrogation und der Arrogation eines Alteren durch einen Jungeren, demonstriert. Dabei zeichnet die Autorin die Entwicklung des Arrogationsrechts in klassischer Zeit nach, welche sich als eine zunehmende Integration des Rechtsinstituts in das Privatrecht begreifen lasst.
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