Grenzüberschreitende Sitzverlegungen von Kapitalgesellschaften innerhalb der Europäischen Union sind angesichts der zunehmenden Internationalisierung der Wirtschaft keine Seltenheit. Ein wichtiges Entscheidungskriterium für einen Zu- bzw. Wegzug stellen die ertragsteuerlichen Konsequenzen dar. Im Rahmen der Sitzverlegung gibt es in steuerlicher Hinsicht noch viele ungeklärte Probleme, die aus dem Zusammenspiel von internationalem Steuer-, internationalem Gesellschafts-, Europa- und Verfassungsrecht resultieren. Die Autorin zeigt die Problematik der KSt-Subjektfähigkeit der grenzüberschreitenden Kapitalgesellschaften gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG auf. Diese steuerliche Eingruppierung ist aufgrund verschiedener daran anknüpfender steuerlicher Regelungen von Bedeutung. Zudem wird dargestellt, ob das Instrument der KSt-Organschaft zur Verfügung steht. Abschließend untersucht die Autorin, ob die Grenzüberschreitung von Kapitalgesellschaften zur Aufdeckung und Besteuerung stiller Reserven führt.
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