Das im deutschen Regierungssystem mächtige Bundesverfassungsgericht wird von der Politikwissenschaft eher selten thematisiert. Verfassungsfragen und -gerichtsentscheidungen gelten hierzulande nahezu ausschließlich als Juristensache. Gegen diese vorherrschende Sicht unterzieht Robert Chr. van Ooyen die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung einer politologischen Analyse, die das hierbei zugrunde liegende Politikverständnis herausarbeitet.Die zentrale These der Arbeit lautet: Der Begriff des Politischen des Bundesverfassungsgerichts ist der Begriff des Staates, der bis heute in einer demokratietheoretisch problematischen – weil obrigkeitsstaatlichen – Tradition der deutschen Staats- und Verfassungslehre steht.Der Nachweis erfolgt anhand aktueller Entscheidungen und der Staatslehren ausgewählter Verfassungsrichter. Dabei wird gezeigt, dass der Politikbegriff des Bundesverfassungsgerichts sich auf die direkte Rezeption der höchst einflussreichen Lehren von Schmitt, Smend, Triepel und Leibholz zurückführen lässt. Diese aber haben ihrerseits allesamt antipluralistische »politische Theologie« der »Souveränität« des »Staates« bzw. des »Volkes« betrieben, so dass selbst nach über 50 Jahren das Gericht nicht vollständig zu einem dem Grundgesetz angemessenen politischen Verständnis von Bürger, Verfassung und Gesellschaft durchdringt.
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