Das Erfordernis der Planrechtfertigung zählt in der Rechtsprechung zu den gesicherten Bestandteilen der fachplanungsrechtlichen Dogmatik. Wie sich im Rahmen der vorliegenden Untersuchung herausstellt, ist die Planrechtfertigung jedoch keine dogmatisch eigenständige fachplanungsrechtliche Kategorie.Philipp Müller zeigt detailliert auf, dass sich das gemeinhin dem Kriterium der Planrechtfertigung Zugeordnete im Kern als integraler Bestandteil des Abwägungsgebots rekonstruieren lässt. Ein kleinerer Teil der hinter der Kategorie verborgenen Aspekte hingegen ist als Bestandteil des (der Abwägung vorgelagerten) zwingenden Rechts zu qualifizieren. Des Weiteren entlarvt Müller auch die Figur der "privatnützigen" Planfeststellung als überflüssig. Ebenso kommt der Kategorie der verbindlichen Bedarfsfestlegungen in Ausbaugesetzen für die Planfeststellung nicht die Bedeutung zu, die ihr gemeinhin zuerkannt wird. Aus diesen Erkenntnissen folgt eine erhebliche Vereinfachung der dogmatischen Struktur des Fachplanungsrechts. Sie ermöglicht es dem Rechtsanwender, sich auf die zentralen materiellen Maßstäbe fachplanerischer Entscheidungen, insbesondere auf das Abwägungsgebot, zu konzentrieren. Der Autor liefert den Praxistest für das im Rahmen der Untersuchung entwickelte dogmatische Konzept anhand der Planfeststellung für Energieanlagen nach dem EnWG.
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