Wenn jene Person, die eine Dienstleistung nachfragt, selbst an deren Erbringung beteiligt ist, wird der Anbieter unter den Nachfragern möglichst nach dem Kriterium der Eignung auswählen wollen. Die Wettbewerbspolitik erhofft sich für die Hochschulen von einer Deregulierung derartiger Auswahlverfahren, dass die Anbieter ihr Profil schärfen und ihre Ressourcen effizient einsetzen. Konsequent dezentralisierte Auswahlverfahren bewirken allerdings eine wachsende Erfolgsunsicherheit der Bewerber. Diese verfolgen daher die Strategie der mehrfachen Bewerbung. Es entsteht eine Diskrepanz zwischen tatsächlicher und geäußerter Nachfrage, welche die Informationsprobleme sowohl auf Nachfrage- wie auf Angebotsseite verstärkt. Eine inferiore Endverteilung lässt sich bei konsequenter Dezentralität nur in ganz speziellen Bewerbungskonstellationen und nur bei einem hohen Verfahrensaufwand vermeiden; bestimmte Bewerber- und Hochschulgruppen werden strukturell benachteiligt. Der Verfasser macht zahlreiche Vorschläge für eine verstärkte Kooperation und Koordination in Angelegenheiten der Hochschulzulassung.
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