Bereits seit längerem befindet sich die Schulmedizin in einer Vertrauenskrise und Patienten wenden sich zunehmend Alternativverfahren wie etwa der Akupunktur oder der Homöopathie zu. Nicht immer ist es ein Arzt, den sie aufsuchen. Oft ist es ein nichtärztlicher Heilbehandler, ein Heilpraktiker, von dem sie sich Hilfe erhoffen. Fraglich ist dabei, welche Sorgfaltspflichten diesem in Bezug auf die Behandlung seiner Patienten obliegen, zumal - ganz im Gegensatz zur Lage beim Arzt - gesetzliche Vorschriften, die seine Ausbildung regeln, gänzlich fehlen.Burkhard Tamm verfolgt das Ziel, sowohl für den ärztlichen als auch für den nichtärztlichen Außenseiter einen praxistauglichen Haftungsmaßstab zu entwickeln, an dem sich der jeweilige Behandler messen lassen muss. Brennpunkt ist dabei die Frage, ob oder inwieweit der Heilpraktiker vergleichbare Sorgfaltspflichten hat wie der Außenseiterarzt.Einleitend werden zunächst die Begriffe "Außenseitermedizin" und "Schulmedizin" voneinander abgegrenzt. Daran schließt sich die Darstellung der historischen Entwicklung der Berufsbilder "Arzt" und "Heilpraktiker" an, wobei vor allem die Unterschiede herausgearbeitet werden, die im Hinblick auf die Regelung der Ausbildung und Fortbildung beider Berufsgruppen bestehen. Die Sorgfaltspflichten des ärztlichen und des nichtärztlichen Außenseiters werden im Zusammenhang mit vier Fehlerquellenbereichen erörtert. Tamm zeigt, welche Pflichten dem jeweiligen Behandler in den einzelnen Bereichen ganz konkret obliegen.Der Autor entwickelt für den Heilpraktiker ein umfassendes Haftungskonzept und zeigt, dass es gesetzlicher Vorschriften bedarf, die entweder den Beruf und insbesondere die Ausbildung des Heilpraktikers dezidiert regeln oder aber die Ausübung der Heilkunde durch Nichtärzte einschränken oder untersagen.
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