Von der Europäischen Kommission werden in regelmäßigen Abständen sogenannte BVT-Merkblätter veröffentlicht, die für bestimmte Industriesektoren Aussagen über den gegenwärtigen Stand der besten verfügbaren Technik enthalten. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz enthält seit vier Jahren die bislang kaum beachtete Pflicht zur Berücksichtigung der BVT-Merkblätter bei der Bestimmung des Standes der Technik, welche damit einen zentralen Punkt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung betrifft. Martin Spieler stellt in seiner Arbeit die BVT-Merkblätter vor und untersucht ihre Bedeutung für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren. Aufgrund der verbreiteten untergesetzlichen Konkretisierung des Standes der Technik ist eine Berücksichtigung der Merkblätter in diesen Regelwerken erforderlich. Hierzu schlägt der Autor ein einheitliches Berücksichtigungsverfahren vor. Die Berücksichtigung der Merkblätter muss allerdings auch dann sichergestellt sein, wenn sie nicht in die Regelwerke eingearbeitet wurden. Dies kann nur durch die jeweilige Genehmigungsbehörde im Einzelfall geschehen, was allerdings wiederum im Konflikt mit den für die Behörde verbindlichen untergesetzlichen Regelwerken steht.
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