Hanns-Christian von Stockhausen analysiert die Auswirkungen der Änderungen des SexualDelBekG aus dem Jahr 1998 auf das Institut der Strafrestaussetzung, die unter dem Eindruck der Ermordung der 7-jährigen Natalie verabschiedet worden waren. Dabei geht er insbesondere der Frage nach, ob mit der Novellierung entsprechend der gesetzgeberischen Propagierung eine Klarstellung oder vielmehr eine Verschärfung der vormals geltenden Regelung intendiert war.Mit Hilfe einer umfassenden Darstellung der geschichtlichen Entwicklung von § 57 StGB weist der Autor einen zunehmenden Einfluss der Medien auf den Gesetzgeber nach. Dabei kommt er hinsichtlich der Qualität der vorgenommenen Änderungen im Speziellen und der heutigen Kriminalpolitik im Allgemeinen zu einem ernüchternden Ergebnis.Obwohl von Stockhausen die vorgenommenen Neuerungen überwiegend begrüßt, fordert er eine Ersetzung der neu in das Gesetz aufgenommenen Voraussetzung des "Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit". Dieser ambivalente Begriff führe in der Praxis zu einer Verschärfung der Anforderungen an die Strafrestaussetzung und versperre den Blick auf die Resozialisierung als ein wichtiges Mittel zur Schaffung von Sicherheit.
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