Markus Söbbeke-Krajewski untersucht den Bestand an religionsrechtlichen Regeln, die die EU produziert und weist Ähnlichkeiten hinsichtlich ihrer Entstehungsgründe und ihres Konfliktlösungsansatzes nach. Sie indizieren damit die Grundzüge eines systematischen Religionsrechts der EU. Blickwinkel der Studie ist das geltende EU-Primärrecht und der EU-Verfassungsvertrag.Der Autor zeigt, wie der europäische Gesetzgeber religionsrechtliche Regeln schafft, wenn die legislatorische Bearbeitung einer Materie inzidenter eine Mitregelung religionsrechtlich relevanter Aspekte erfordert. Er konstatiert die Entstehung eines "inzidenten Religionsrechts" der EU. Dieses besteht vor allem aus Normen, die Konflikte zwischen dem EU-Wirtschaftsrecht und religiösen Vorgaben lösen sollen. In einer empirischen Bestandsaufnahme zeigt der Autor, wie dieses Recht auch in Abwesenheit einer spezifischen Kompetenz der EU für Religionsrecht entstehen kann. Untersucht wird das Grundrecht der Religionsrechtfreiheit auf europäischer Ebene, insbesondere die korporative Dimension dieses Grundrechts. Als Bestandteil der korporativen Religionsfreiheit auf europäischer Ebene sieht der Autor ein Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften. Die korporative Religionsfreiheit setzt sich in unterschiedlicher Intensität gegen kollidierendes EU-Recht durch, abhängig von der Zuweisung zu einem primären, sekundären oder tertiären Bereich.In dem Zusammenspiel der korporativen Religionsfreiheit und dem "Kirchenartikel" 52 des EU-Verfassungsvertrages erkennt der Autor die Grundzüge eines Schutzregimes für Religionsgemeinschaften im Recht der EU.
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