Die spätkarolingische Epoche, die Zeit zwischen ca. 850 und 930, gilt als quellenarme Zeit. Für die Geschichte des kirchlichen und weltlichen Rechts sieht es aber etwas anders aus: Es gibt eine große Anzahl von Handschriften aus dieser Epoche, die die alten Normen des Rechts überliefern, auf wichtigen Konzilien wurden neue Normen erlassen, und der gesamte Rechtsstoff wurde außerdem in einigen Sammlungen jener Zeit auf neue Weise dargeboten und für die Praxis aufbereitet. Die international hochkarätigen Beiträger diskutieren Rechtskenntnis und Rechtspraxis von Päpsten und Königen, neue Normen, neue Formen der Darbietung des Rechtsstoffs und die veränderte Praxis von Buße und Rekonziliation.
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