Grundbuchordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1935 – Hauptwerk

Grundbuchordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1935 – Hauptwerk

Author
Paul Thieme (editor)
Publisher
De Gruyter
Language
German
Edition
3. neubearb. Aufl. Reprint 2010
Year
1949
Page
356
ISBN
9783111612706,9783111236919
File Type
pdf
File Size
75.1 MiB

Das deutsche "Barocklied" unterscheidet sich vom "Volkslied" durch den unverzichtbaren Generalbaß und durch die speziellen Ansprüche von Text- und Melodieverfassern, die den ungeregelten Gebrauch ihrer Arbeiten verabscheuten. Außerdem verlief das neue weltliche und geistliche Lied keineswegs immer einstimmig. Das ad libitum -Verfahren erlaubte wechselnde Satzdichten. Die "Canzonette" steht als Strophenmadrigal gewissermaßen "rechts" am Rande des Liedbereichs, der "Thon" oder die anonyme Modellweise "links". Dazwischen erstreckte sich eine Fülle von Formen und Stilen. Der derbe Lebensvollzug, dem die Volkskunde nachgeht, wird durch subtilere Aufgaben in Romanen, Dramen und Festspielen ergänzt. Martin Opitz schuf die literarischen Muster. Doch die kompositorische Umsetzung erwies sich als schwierig, denn die eine Musikstrophe kann den gedanklichen Fortgang der Textstrophen nicht mitvollziehen. Das italienische Verfahren der "Durchkomposition" mittels beibehaltenem Baßmodell widersprach der deutschen Liedtradition und den neueren westlichen Einflüssen. Aus den ungezählten Autoren der Gelegenheitskunst ragen die Organisatoren und Poeten Johann Rist und Philipp von Zesen heraus. Aber überall stößt die Systematik angesichts der deklamatorischen Möglichkeiten der "Monodie", der begleitenden oder gliedernden Melodieinstrumente und der Gebote des Kontrapunkts an Barrieren. Der Ausweg heißt: "Eingrenzung und Einzelanalyse".

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