Die EG-Bilanzrichtlinien und die IAS/IFRS sind für Kapitalgesellschaften konzipiert. Gleichwohl hat der Gemeinschaftsgesetzgeber anerkannt, dass ihre Erstreckung auf die Kapitalgesellschaft & Co. geboten ist. Technisch geschah dies, indem er die Rechnungslegungsregeln der Kapitalgesellschaften auf die Kapitalgesellschaften & Co. übertragen hat. Das wirft zwei Fragen auf: die nach der Rechtfertigung der Einbeziehung der Kapitalgesellschaft & Co. in das Europäische Bilanzrecht (Ob der Einbeziehung) und die nach der Notwendigkeit, die für Kapitalgesellschaften konzipierten Rechnungslegungsregeln wegen der besonderen strukturellen Merkmale der Kapitalgesellschaften & Co. für diese zu modifizieren (Wie der Einbeziehung).
In einem größeren Zusammenhang werden die Einbindung der EG-Bilanzrichtlinien und der IAS/IFRS in das Sekundärrecht, ihre Entwicklungen sowie ihre Ziele und Auslegung aufgezeigt. Der Schwerpunkt liegt auf ihrem Verhältnis zu anderen gesellschaftsrechtlichen Richtlinien und Verordnungen.
Just click on START button on Telegram Bot