Im Oktober 1863 hat - noch vor der Gründung des Deutschen Reichs - mit dem Badischen Verwaltungsgerichtshof in Karlsruhe das erste Verwaltungsgericht in Deutschland seine Arbeit aufgenommen, alsbaldgefolgt von den anderen deutschen Ländern. Dies gibt Anlass, sich mit der Geschichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland während der letzten 150 Jahre zu befassen, beginnend mit ihrer damaligen Struktur und Zuständigkeit, mit Beispielen früher Rechtsprechung des PreußOVG, der Zeit des Nationalsozialismus bis zur Struktur der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik. Die Rechtsprechung als Spiegel der Zeitgeschichte wird ebenso dargestellt wie die Herausforderungen nach der Wiedervereinigung und Fragestellungen der neueren Zeit, etwa die nach der Schaffung eines einheitlichen Fachgerichts.
Der Beitrag basiert auf einem Vortrag, den der ehemalige Präsident des Bundesverwaltungsgerichts aus Anlass des Jubiläums im Oberverwaltungsgericht Berlin - Brandenburg, dem ursprünglichen Gebäude des PreußOVG gehalten hat.
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