Die Verfassungsgeschichtsschreibung ist zwischen der Geschichts- und Rechtswissenschaft angesiedelt. Mit der Untersuchung ihrer personellen, ideengeschichtlichen und institutionellen Zusammenhänge erschließt Ewald Grothe einen wichtigen, aber bisher vernachlässigten Teil der deutschen Wissenschaftsgeschichte im 20. Jahrhundert. Die Verfassungsgeschichtsschreibung in Deutschland zwischen 1900 und 1970 ist durch eine weitgehende Kontinuität ihrer personellen Träger und ihrer inhaltlich-methodischen Ausgestaltung gekennzeichnet. Im Kontrast dazu wird ihr Gegenstand, die deutsche Verfassungsgeschichte, von der Diskontinuität der politischen Systeme geprägt. Der Autor untersucht Inhalt, Methode und Rezeption der verschiedenen Entwürfe zur Verfassungsgeschichtsschreibung, wobei die Historiker Otto Hintze und Fritz Hartung sowie der Jurist Ernst Rudolf Huber besonders in den Vordergrund rücken.
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