Mit dem Internet sind neue Formen des Musikvertriebs (Download-Dienste etc.) entstanden, die zunehmend an die Stelle des klassischen Tonträgervertriebs treten. Diese Entwicklung stellt nicht nur die Musikindustrie, sondern auch die Verwertungsgesellschaften vor neue Herausforderungen. Die Zuständigkeit einer Verwertungsgesellschaft ist herkömmlicherweise auf ein bestimmtes Territorium beschränkt. Außerhalb ihrer Gebiete lassen die Verwertungsgesellschaften ihre Rechte von ausländischen Gesellschaften wahrnehmen. Diese in den sog. Gegenseitigkeitsverträgen geregelte Zusammenarbeit zwischen in- und ausländischen Verwertungsgesellschaften wird jedoch durch die wachsende Bedeutung von Internetnutzungen mehr und mehr in Frage gestellt. Online-Anbieter mit grenzüberschreitender Reichweite benötigen multiterritoriale Lizenzen. Die Verwertungsgesellschaften können diese Nachfrage auf Grundlage ihrer bislang praktizierten Zusammenarbeit nicht erfüllen. Die EU-Verwertungsgesellschaften sind deshalb gerade in jüngster Zeit in das Visier der Europäischen Kommission geraten, die ein System der grenzüberschreitenden Wahrnehmung von Urheberrechten verwirklichen möchte.
Die vorliegende Arbeit erläutert diese Entwicklungen und unterzieht die auf europäischer Ebene dazu ergangenen Entscheidungen und Rechtsakte einer kritischen Bewertung. Dazu zählen vor allem das "Tournier"-Urteil des EuGH sowie die "Simulcasting"-Entscheidung der Kommission, die für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung der Gegenseitigkeitsverträge von Bedeutung sind, sowie die Empfehlung der Kommission zur länderübergreifenden Wahrnehmung von Urheberrechten für Online-Musikdienste vom Oktober 2005. Abschließend befasst sich die Arbeit mit der im Dezember 2006 in Kraft getretenen Dienstleistungsrichtlinie und ihren Auswirkungen auf das Urheberwahrnehmungsrecht der Mitgliedstaaten.
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