Baurechtliche Entscheidungen für das Gebiet einer Gemeinde beeinflussen häufig Nachbarkommunen. Da die materiellrechtlichen und prozessualen Maßstäbe für die Beurteilung daraus folgender Konflikte durch Entscheidungen des Gesetzgebers und der Rechtsprechung jüngst an Konturenschärfe verloren haben, untersucht der Verfasser den Umfang des Rechtsschutzes gegen Akte der Bauleitplanung und gegen Baugenehmigungen. Die traditionelle Auffassung, das interkommunale Abstimmungsgebot erhalte "Richtung und Gehalt" aus dem allgemeinen Abwägungsgebot und komme bei "unmittelbaren Auswirkungen gewichtiger Art" zum Tragen, wird dabei modifiziert. Präventiver Rechtsschutz gegen Bebauungspläne wird ebenso wie die unmittelbare Durchsetzung von Abstimmungsansprüchen abgelehnt. Mit Folgen für die Normenkontrolle wird vorgeschlagen, die Rechtsnatur von Flächennutzungsplandarstellungen differenziert neu zu bestimmen. Unter kritischer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung ("Weichenstellungsbild") wird für den Rechtsschutz gegen Baugenehmigungen ein auch auf Art. 28 Abs. 2 GG aufbauendes Modell entwickelt.
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