Gesamtobligationen gehören im römischen Recht mit den Schlagworten Solidar- oder Korrealobligationen zu den umstrittensten Themen der gemeinrechtlichen Diskussion des 19. Jahrhunderts. Trotz einer Flut von Beiträgen fand der BGB-Gesetzgeber mehr offene als gelöste Fragen vor und ließ in §§ 421 ff. BGB den Streit ausdrücklich offen. In den wenigen Beiträgen nach 1900 waren Stellen mit Gesamtobligationen häufig dem Interpolationenverdacht ausgesetzt. Die letzte umfassende deutschsprachige Bearbeitung stammt aus dem Jahr 1899.Philipp Schmieder erschließt das Thema aus historischem Blickwinkel. Zentral ist die Fragestellung, ob die Gesamtobligationen als einheitliches Rechtsinstitut erfasst wurden. Mittels zahlreicher Einzelexegesen zu den einschlägigen Digestenstellen und unter Berücksichtigung der überkommenen Sekundärliteratur wird dabei ein neues Gesamtbild gezeichnet. Eine große Bereicherung stellt die Einbeziehung spätantiker Geschäftsurkunden aus den sogenannten Tablettes Albertini und den Ravennater Papyrusurkunden dar. Obwohl darin mehrere Geschäfte mit Personenmehrheiten zu finden sind, wurden sie zuvor nie unter diesem Blickwinkel betrachtet.
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