Das nationale Recht, besonders das Wirtschaftsrecht, ist weitgehend von europarechtlichen Vorgaben beeinflusst. Das Europarecht erweist sich auch praktisch zunehmend als Dreh- und Angelpunkt von Entscheidungen nationaler Gerichte. Eine gestiegene Bedeutung des Europarechts und seines Zusammenwirkens mit den nationalen Rechtsordnungen in der juristischen Ausbildung geht damit einher. Das jetzt in dritter Auflage vorgelegte Handbuch ist sowohl für die juristische Ausbildung als auch für die juristische Praxis konzipiert. In einem allgemeinen Teil werden zunächst die rechtshistorischen, rechtsvergleichenden und auch ökonomischen Grundlagen erörtert und die wichtigsten Sachfragen einer Europäischen Methodenlehre systematisch aufbereitet. Ein besonderer Teil widmet sich Methodenfragen einzelner Rechtsgebiete: Vertrags-, Arbeits-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht sowie Kartellrecht. Weiterhin wird die Praxis der Obersten Gerichtshöfe des Bundes (BGH, BAG, BVerwG, BSG und BFH) und des Gerichtshofs der Europäischen Union dargestellt. Ein gesonderter Abschnitt mit Länderberichten ergänzt die Perspektiven anderer Mitgliedstaaten auf Fragen der Europäischen Methodenlehre: Frankreich, Vereinigtes Königreich, Italien, Spanien und Polen. Der Vertrag von Lissabon ist berücksichtigt.
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