Aufgrund der aktuellen Bankenkrisen steht das Risikomanagement in Banken im öffentlichen Blickpunkt. Thomas Schneider behandelt in diesem Zusammenhang Probleme, die sich bei der gruppenweiten Umsetzung rechtlicher Anforderungen an Risikomanagement ergeben. Dabei werden zunächst Risikomanagementpflichten dargestellt, wie sie sich für Banken aus § 91 Abs. 2 AktG und § 25a KWG ergeben. Es wird insbesondere deren Bedeutung im Unternehmensverbund sowie ihre Anwendung auf verschiedene Rechtsformen erörtert. Der dritte Teil wendet sich den Möglichkeiten zu, welche einem übergeordneten Gruppenunternehmen auf den verschiedenen Konzernierungsstufen zur Umsetzung eines diesen Anforderungen entsprechenden Gruppenrisikomanagements zur Verfügung stehen. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass eine umfassende Umsetzung nur gegenüber vertraglich beherrschten Unternehmen und solchen in der Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Anstalt möglich ist. Im vierten Teil wird eine Ergänzung der Umsetzungsmöglichkeiten auf Grundlage gruppenweiter Treupflichten erwogen und für den im Rahmen des Risikomanagements erforderlichen Informationsfluss bejaht.
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