Die Frühe Neuzeit zeichnet sich dadurch aus, dass sich gesellschaftliches Leben in symbolischen Akten ereignete. Erst durch konkrete Ereignisse traten das Reich und damit auch die Reichsjustiz in Erscheinung. Voraussetzung war die Vermittlung durch Medien im Sinne von Bild, Schrift und gesprochenem Wort. Der vorliegende Sammelband stellt erstmals dar, wie Gericht- und Rechtsprechung in der Frühen Neuzeit medial vermittelt wurden. Themenschwerpunkte sind u.a. die Visualisierung des Reichskammergerichts am Beispiel der Audienz und das Bild der Höchstgerichtsbarkeit in deutschen Chroniken, aber auch die Funktion und Ausgestaltung des Kommunikationsprozesses zwischen Kläger, Beklagtem und Gericht, u. a. auch am Beispiel der Familie Fugger. Mit Beiträgen von: Matthias Bähr, Tobias Branz, Ignacio Czeguhn, Alexander Denzler, Andreas Deutsch, Thomas Dorfner, Maria von Loewenich, David Petry, Britta Schneider, Stefan Andreas Stodolkowitz, Steffen Wunderlich
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