So wie eine ganze Reihe von Aufklärern die Erforschung der sozialen Wirklichkeit zur Grundlage ihrer Reformvorschläge machte, so wird in dieser Untersuchung die Sozialgeschichte des Kindsmordes der Betrachtung ihrer Reformvorstellungen vorangeschickt. Sie bildet den ersten Teil der Studie, dem im zweiten die Darstellung und Interpretation der „Verbesserungsvorschläge" moral-, sozial und kriminalpolitischer Art folgen. Eine Analyse des Eindringens aufklärerischer Vorstellungen in die Strafrechtspflege schließt sich als dritter und letzter Teil an.
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