Archive bilden das »Gedächtnis des Staates«. In der zunehmenden öffentlichen Kommunikation der Informationsgesellschaft gewinnen sie kontinuierlich an Bedeutung. Archive erfüllen Aufgaben der Informationsvorsorge und Informationsversorgung; sie sichern die Wahrnehmung von Bildungsaufgaben und gewährleisten die zeitgenössische historische Forschung. Archivgut stellt ein wichtiges Kulturgut dar. Angesichts seiner dokumentarischen und kulturstaatlichen Funktion kommt dem öffentlichen Archivwesen ein staatspolitischer Rang zu.Das deutsche Archivrecht steht vor großen Herausforderungen. Die Archivgesetze des Bundes und der Länder erfüllen nicht die Anforderungen der Informationsgesellschaft. Sie sind lückenhaft und uneinheitlich. Zudem hat die Informationsfreiheitsgesetzgebung mittlerweile auch das Archivrecht erreicht. Dies erfordert eine Novellierung der Archivgesetze des Bundes und der Länder; eine grundlegende Modernisierung des deutschen Archivrechts ist dringlich geboten.Friedrich Schoch, Michael Kloepfer und Hansjürgen Garstka legen mit diesem Professorenentwurf für ein Archivgesetz des Bundes (ArchG-ProfE) ein »Modellgesetz« für ein zeitgemäßes Archivrecht vor. Entwickelt wird ein Mustergesetzentwurf, der das Archivrecht der Informationszugangsfreiheit anpasst, das Bundesarchiv stärkt, privates Archivgut in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezieht, elektronische Unterlagen einer Regelung unterzieht, die Beweiskraft von Archivgut sicherstellt und einen Sonderstatus öffentlichen Archivguts prägt, der in die Schaffung öffentlichen Eigentums mündet. Der Entwurf entstand im Austausch mit der archivarischen Praxis.Der ArchG-ProfE dient als Grundlage für die bevorstehende Diskussion zur Modernisierung des Archivrechts in Deutschland. Er ist Teil des Gesamtprojekts für ein Informationsgesetzbuch (IGB), das 2008 bei Duncker & Humblot erscheinen wird.
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