Die Verordnung vom 1. Juni 1833 über den Mandats-, summarischen und Bagatell-Prozess: nebst der Gebühren-Taxe vom 9. October 1833 in Verbindung mit sämmtlichen gesetzlichen und ministeriellen Ergänzungen und Erläuterungen : Unter Benutzung der Akten des Hohen Justiz-Ministeriums