In den Jahrzehnten um 1700 entfaltet das profane Naturrecht eine Wirksamkeit, die sich kaum überschätzen läßt; zunächst im Gebiet der praktischen Philosophie, aber auch weit darüber hinaus – sie reicht von der Herrschaftsdoktrin des Absolutismus bis in die Umgangslehren des Alltags. Das von S. Pufendorf und C. Thomasius ausgearbeitete und rasch popularisierte Naturrecht hat die Orientierungsfunktionen einer bis dahin religiös geprägten Sozialethik übernommen und einen kaum zu überschätzenden Beitrag zu der neuen gesellschaftlichen und anthropologischen Selbstdeutung des Menschen im 18. Jahrhundert geleistet. Die in seiner Tradition formulierten Begriffe – Geselligkeit, vernünftige Selbstliebe etc. – bilden den Leitfaden einer historisch-semantischen Untersuchung der Quellen, die zeigt, wie die naturrechtliche Pflichtenlehre Kommunikationsmuster in verschiedenen Gattungen der moraldidaktischen Literatur (Moralische Wochenschriften, Satire, Lehrdichtung, Roman) zwischen 1670 und 1770 geprägt hat. Damit entsteht ein kategorialer Bezugsrahmen, in dem vorhandene Konzeptionen der Literaturgeschichtsschreibung überprüft werden können.
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