Die Festschrift "Soziologische Jurisprudenz" stellt sich sowohl im Inhalt als auch in der Form in die Tradition der Arbeiten von Gunther Teubner. Die Beiträge lassen sich auf seine Leitperspektive ein, indem sie die Grenzbeziehungen von Recht und Gesellschaft mit je eigenständigen Akzentuierungen reflektieren.
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