Das deutsche Unternehmensteuerrecht ist seit jeher rechtsformabhängig ausgestaltet. Thomas Keß leitet in seiner Dissertation zunächst aus den Grundrechten her, dass sich diese Rechtsformabhängigkeit bei den hinter den Unternehmen stehenden natürlichen Personen nicht auswirken darf, wenn die Rechtsform keinen Einfluss auf deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hat oder wenn kein anderweitiger Rechtfertigungsgrund vorliegt. Der Verfasser wendet diesen Grundsatz anhand des Beispiels der Besteuerung in der Liquidationsphase auf das System der Unternehmensbesteuerung an. Er stellt die steuerliche Ungleichbehandlung durch Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer heraus und prüft, ob diese gerechtfertigt werden können. Keß kommt dabei zu dem Ergebnis, dass erhebliche Unterschiede in der Steuerbelastung der verschiedenen Rechtsformen existieren, die verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig sind.
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