Für den Bundesstaat ist die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern eine grundlegende Weichenstellung. In der Staatspraxis lassen sich von jeher starke zentripetale Tendenzen nachweisen. Eine Bevorzugung der Zentralgewalt zeigt sich bereits unter der Verfassung des Kaiserreichs. Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat den Weg zum unitarischen Bundesstaat geebnet. In der vorliegenden Arbeit untersucht Ulrich Jan Schröder, inwieweit es gerechtfertigt ist, die Gesetzgebungskompetenzen des Grundgesetzes mit Hilfe der Auslegung kraft Sachzusammenhangs oder kraft Annexes auszudehnen. Dabei werden Kriterien untersucht, die zur Disziplinierung der Auslegung beitragen sollen. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird zudem im Blick auf die Kompetenzausübungsschranken des Gebots der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung sowie des Gebots der Bundestreue einer kritischen Würdigung unterzogen.
Just click on START button on Telegram Bot