Die Bedeutung des § 32 b UrhG zeigt sich insbesondere im Verhältnis zu den USA. Denn ein Großteil der internationalen urheberrechtlichen Nutzungsrechtseinräumungen, die der § 32 b UrhG regelt, erfolgt zwischen Vertragsparteien in Deutschland und in den USA. Die vorliegende Arbeit untersucht, unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Bedingungen der § 32 b UrhG in Deutschland und den USA Wirkung entfaltet. Des Weiteren unternimmt das Werk einen Blick auf zukünftige (internationale) urheber- und anerkennungsrechtliche Vertrags- und Regelwerke.
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