Seit Erscheinen der ersten Auflage hat das Internetrecht tief greifende Wandlungen erfahren. Zugleich ist die Fülle des zu behandelnden Stoffes erheblich angewachsen. Dies hat erfordert, die Darstellung nicht nur neu, sondern auch deutlich komprimierter abzufassen. Zugleich bot sich aus der Perspektive einer integrierten Darstellung die Möglichkeit aufzuzeigen, dass das Internet in der Mehrzahl der Rechtsbereiche zu einer deutlichen Rechtsvereinheitlichung geführt hat, teilweise mit einer Geschwindigkeit, wie sie in "Vor-Internet-Zeiten" nicht vorstellbar schien und zunehmend Verknüpfungen zwischen verschiedenen Rechtsbereichen aufweist.
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