Haftungsklagen gegen Gesellschafter und Geschaftsleiter stellen das internationale Zivilverfahrensrecht vor grosse Herausforderungen. Die regelmassig erforderliche Bestimmung der internationalen Zustandigkeit wirft insbesondere die Frage auf, welchen Normen die vielfaltigen Klagen zugeordnet werden konnen. Am Beispiel diverser Haftungsanspruche des deutschen Rechts untersucht Jonas Christian Groning diese Fragestellung unter besonderer Berucksichtigung der Rechtsprechung des EuGH. Im Lichte insolvenzbezogener Klagen entwickelt er zunachst eine Demarkationslinie zwischen Brussel Ia-VO und EuInsVO. Im Rahmen der Brussel Ia-VO stehen sodann die Bedeutung des arbeitsvertraglichen Zustandigkeitsregimes fur die Geschaftsleiter von Kapitalgesellschaften sowie die Grenzziehung zwischen Vertrags- und Deliktsgerichtsstand im Fokus der Betrachtung.
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