Der Entscheidungen Des Europäischen Gerichtshofes Zum Trotz Gelten Zahlreiche Fragen Zum Grenzüberschreitenden Formwechsel Weiterhin Als Ungeklärt. In Ermangelung Einer Europaweiten Harmonisierung Ist Zur Bewältigung Dieser Strukturmaßnahme Ein Rückgriff Auf Die Mitgliedstaatlichen Regelungen Zu Innerstaatlichen Formwechseln Geboten. In Diesem Zusammenhang Werden Die Innerstaatlichen Formwechselregime Deutschlands Und Ungarns Rechtsvergleichend Untersucht. Mithilfe Des Rechtsvergleichs Werden Die Unterschiede In Der Konzeption, Dem Ablauf Und Dem Schutz Betroffener Stakeholder Aufgezeigt - Erkenntnisse, Die Für Das Verständnis Des Grenzüberschreitenden Formwechsels Und Seiner Wesensmerkmale Unerlässlich Sind. Unter Berücksichtigung Des Europarechtlichen Rahmens, Insbesondere Der Einschlägigen Rechtsprechung Des Europäischen Gerichtshofes, Wird Zuletzt Der Ablauf Des Grenzüberschreitenden Formwechsels Von Und Nach Deutschland Bzw. Ungarn Dargestellt.
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