Der Schutz des Einzelnen vor anlassloser strafrechtlicher Verfolgung gehort zu den Grundfesten unseres Rechtsstaates. Besonders schutzbedurftig ist der Schuldner, der im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu umfassender Auskunft verpflichtet ist. Der Zugriff auf die dort offengelegten Informationen ist den Ermittlungsbehorden untersagt, solange kein strafrechtlicher Anfangsverdacht begrundet ist. Christina Schreiner ruft dessen Bedeutung als begrenzendes Element zulassiger Strafverfolgung in Erinnerung und zeigt die in der routinemassigen Beiziehung der Insolvenzakten liegende Generalverdachtigung samtlicher Insolvenzschuldner auf. Die Autorin arbeitet heraus, dass derzeit eine Ermachtigungsgrundlage fur die Informationsbereitstellung seitens der Insolvenzgerichte fehlt - ein Zustand, der hinter den Vorgaben des BVerfG zum Doppelturmodell zuruckbleibt und somit verfassungswidrig ist.
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