Main Description: Nach Der 6. Eg-richtlinie Stellt Die Gegenwärtige Umsatzsteuerbefreiung Ohne Vorsteuerabzug Für Die Primären Banktransaktionen Im Kredit-, Einlagen- Und Wertpapiergeschäft Eine Eu-typische Lösung Dar. Diese Lösung Ist Allerdings Nicht Nur Rein Rechtstheoretisch Als Sehr Problematisch Zu Betrachten, Sondern Auch Von Großer Praktischer Bedeutung Gerade Für Die Finanzdienstleister. Denn Durch Die Versagung Des Vorsteuerabzugs Entstehen Sowohl Bei Rein Innerstaatlichen Als Auch Bei Eu-grenzüberschreitenden Finanzumsätzen Nicht Abzugsfähige Vorsteuerbeträge. Dies Widerspricht Insbesondere Der Systematik Des Umsatzsteuerrechts Europäischen Typs Bzw. Dem Neutralitätsprinzip, Weil Unternehmer - Finanzdienstleister Oder Deren Kunden - Mit Dieser Heimlichen Umsatzsteuer Belastet Sein Können. Zur Abwendung Der Bestehenden Systemwidrigkeiten Und Wettbewerbsverzerrungen Auf Nationaler Und Internationaler Ebene Werden Die Beiden (entgegengesetzten) Extremvorschläge Untersucht: 1. Vollbesteuerung Der Finanzdienstleistungen Bei Aufhebung Der Steuerfreiheit Durch Sog. Cash-flow-besteuerung Mit Tca, Eine Studie Im Auftrag Der Eu-kommission, 2. Sog. Nullsatzbesteuerung. Gemeinsam Ist Den Ansätzen Jedenfalls Die Gewährung Des Vorsteuerabzugs Bei Erbringung Von Finanzdienstleistungen. Anhand Der Anerkannten (belastungs-) Konzeption Der Umsatzsteuer Als Verbrauchsteuer, Die Nur Tatsächlich Verbrauchsfähige Leistungen Bei Einem Nicht Unternehmerischen Endverbraucher Steuerlich Erfassen Will, Wird Aufgezeigt, Welchem Der Beiden Vorschläge Für Typische Finanzdienstleistungen Eindeutig Gefolgt Werden Muss. Da Die Kreditgewährung Lediglich Einen Verbrauch Vorbereitet Und Auch Der Wertpapiereigenhandel Lediglich Eine Umschichtung Finanzwirtschaftlicher Gegenstände Ist, Erlangt Die Ausnahme Von Der Umsatzbesteuerung Durch Befreiung - Anders Als Im Einlagengeschäft - Berechtigung.
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