Wenn auslandische Staaten Schulden nicht zuruckzahlen, bleibt Glaubigern haufig nur, ihre Forderungen auf dem Vollstreckungsweg durchzusetzen. Schnell gerat das Vermogen von Zentralbanken ins Visier vollstreckungswilliger Glaubiger. Ein ungehinderter Vollstreckungszugriff wurde die Rolle der Institute als Garanten des jeweiligen Wahrungs- und Finanzsystems bedrohen. Wie die eingehende Analyse der Staatenpraxis zeigt, bietet das Volkerrecht Zentralbanken einen weitreichenden, aber keinen uneingeschrankten Immunitatsschutz. Im Ausgangspunkt verhindert jede Immunitat, dass anerkannte Rechte verwirklicht werden. Marcus Bsaisou weist nach, dass die deutsche Rechtsordnung sowohl den volkerrechtlichen Immunitatsvorgaben als auch dem individuellen Rechtschutzanspruch gerecht werden kann, wenn volkerrechtliche Spielraume konsequent genutzt werden.
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