Gerichtsstandsvereinbarungen gewahrleisten zustandigkeitsrechtliche Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit. Innerhalb der EU motivieren Gerichtsstandsvereinbarungen wie kein zweites Instrument des IZPR zu grenzuberschreitendem Handel und fordern so die europaische Integration. Zugleich wird unter Verweis auf die Errungenschaften des wechselseitigen Vertrauens und des Anerkennungsprinzips in der EU die zustandigkeitsrechtliche Nachprufung von Urteilen, die auf Gerichtsstandsvereinbarungen beruhen, abgelehnt. Urteile des forum derogatum werden europaweit anerkannt. Niklas Bruggemann analysiert internationale Gerichtsstandsvereinbarungen umfassend aus zustandigkeitsrechtlicher, rechtsabhangigkeitsrechtlicher und anerkennungsrechtlicher Perspektive. Er zeigt auf systematischer, rechtspolitischer und rechtsvergleichender Grundlage, dass die Derogationswirkung internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen de lege ferenda durch einen Anerkennungsversagungsgrund geschutzt werden sollte.
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